Das OLG München (Urteil v. 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18, nicht rechtskräftig) hat in der Berufungsinstanz auf Klage der Verbraucherzentrale NRW ein Verbotsurteil des Landgerichts München zum Amazon Dash-Button bestätigt und die Revision nicht zugelassen. Amazon will dennoch den BGH anrufen und sich mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde wehren. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, erläutert die aktuelle Rechtsprechung und Folgen für innovative Verkaufskonzepte.
- ECC-Rechtstipp zum Download
Nr. 162 | Januar
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
Gerne dürfen Sie den Text von Herrn Becker redaktionell weiterverwenden. Bitte geben Sie hierbei die URL zum Rechtstipp sowie folgende Quelle an: RA Rolf Becker WIENKE & BECKER / ECC-Rechtstipp. Bitte senden Sie ein Belegexemplar bzw. den Link zur Veröffentlichung an presse(at)ifhkoeln.de. Vielen Dank!