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Online-Auftritte kommen häufig nicht mehr ohne ihre Ableger auf eBay und Amazon aus. Bei einem Verkauf des Online-Shops gibt es dann die böse Überraschung: Der manchmal wertvollste Teil lässt sich nicht so einfach auf einen neuen Inhaber übertragen.

So ist die Übertragung von eBay-Konten auf Dritte nicht immer ohne weiteres möglich. Bei einem Verkauf kann alles vom Wohlwollen des Plattformriesen abhängen. eBay hat dahingehend eine klare Regelung getroffen: Nach den eBay-Bedingungen ist eine Übertragung des eBay-Kontos grundsätzlich nicht möglich. Bei der Übertragung des Amazon-Verkäufer-Kontos stellt sich die Rechtslage scheinbar inhaberfreundlicher dar. Hier ist die Übertragung des Verkäufer-Kontos grundsätzlich möglich – Amazon muss „nur“ in jedem Fall vorher zustimmen.

ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker stellt zusammen mit Mitautorin Rechtsanwältin Eva-Maria Mayer von WIENKE & BECKER – KÖLN die Tücken im Kleindgedruckten der Online-Marktplätze vor.

Den vollständigen ECC-Rechtstipp finden Sie unten zum Download. 

 

Über den Autor

Rechtsanwalt Rolf Becker (www.rolfbecker.de) ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER (www.kanzlei-wbk.de) in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen. 

RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker   

Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.

 

Pressehinweis

Gerne dürfen Sie den Text von Herrn Becker redaktionell weiterverwenden. Bitte geben Sie hierbei die URL zum Rechtstipp sowie folgende Quelle an: RA Rolf Becker WIENKE & BECKER / ECC-Rechtstipp. Bitte senden Sie ein Belegexemplar bzw. den Link zur Veröffentlichung an Christina Fingerhut: c.fingerhut(at)ifhkoeln.de. Vielen Dank!

 

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