Unerlaubte Werbeanrufe können nicht nur eine Abmahnung des Betroffenen zur Folge haben. Das nehmen Unternehmen in Kauf. 300.000 Euro Bußgeld sind da eine andere Drohung und die Bundesnetzagentur hat sie gerade wahrgemacht. ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, zeigt Ihnen, warum das Risiko demnächst unvertretbar steigt.
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Nr. 146 | August 2017
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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