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Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist erst kürzlich an den Start gegangen und führt schon zu Streit, nämlich einem Rechtsstreit. Den gab es zwischen zwei Uhrenhändlern, die um die Pflicht zur Setzung eines Links auf besagte Plattform stritten. ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN erläutert die strittigen Hintergründe und das aktuelle Urteil des LG Bochum zum Thema Streitbeilegungsgesetz.

Den vollständigen ECC-Rechtstipp finden Sie unten zum Download.

 

Über den Autor

Rechtsanwalt Rolf Becker (www.rolfbecker.de) ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER (www.kanzlei-wbk.de) in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen. 

RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker   

Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.

 

Pressehinweise

Gerne dürfen Sie den Text von Herrn Becker redaktionell weiterverwenden. Bitte geben Sie hierbei die URL zum Rechtstipp sowie folgende Quelle an: RA Rolf Becker WIENKE & BECKER / ECC-Rechtstipp. Bitte senden Sie ein Belegexemplar bzw. den Link zur Veröffentlichung an Christina Fingerhut. Vielen Dank!

 

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