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Die Einzelhandelszentralität ergibt sich aus dem Verhältnis von Kaufkraftbindung in der Stadt und Kaufkraftzufluss von außerhalb. Dieser Zentralitätsindex errechnet sich aus der Division der Umsatzkennziffer des Einzelhandels dividiert durch den entsprechenden Wert der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft. Die für den Ort charakteristische Einzelhandelszentralität steht somit in einem elementaren Zusammenhang zur Kundenstruktur, also zum Verhältnis von ortsansässiger zu auswärtiger Kundschaft. Zu beachten ist, dass Zentralitätswerte Saldo-Angaben darstellen, welche sich aus Zu- und Abflüssen ergeben. Bei einer Einzelhandelszentralität von >100 gilt, dass die Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland die Kaufkraftabflüsse aus dem Stadtgebiet übersteigen. Der umgekehrte Fall liegt im Falle einer Einzelhandelszentralität <100 vor, hier überwiegen die Abflüsse die Zuflüsse. Art und Umfang von Kaufkraftzuflüssen aus dem Umland hängen maßgeblich von den Reichweiten des ortsansässigen Einzelhandels und somit vom Einzugsgebiet ab. Die Einzelhandelszentralität eines Ortes ist für den ortsansässigen Einzelhandel von großer Bedeutung, schließlich sorgen nicht zuletzt die Besucher aus dem Umland für einen beträchtlichen Anteil des Handelsumsatzes. Die Weiterentwicklung der Handelsfunktion, welche zu einer Erhöhung der Einzelhandelszentralität führen kann, stellt vielerorts eine hochrangige Zielvorstellung der Stadtentwicklungsplanung, Wirtschaftsförderung und Standortplanung dar. Gedacht wird häufig an eine Verminderung von Kaufkraftabflüssen aus der eigenen Kommune bzw. an eine Vermehrung von Kaufkraftzuflüssen von außerhalb. In der Praxis ist der planmäßige Ausbau der Handelsfunktion einer Stadt häufig mit der Chance für den Ansatz weiterer Verkaufsflächen im Einzelhandel verbunden. Um ein hohes Maß an Planungssicherheit – nicht zuletzt für etwaige Investitionen – zu gewährleisten, sind Tragfähigkeitsgesichtspunkte für neue Einzelhandelseinrichtungen ebenso zu berücksichtigen wie landesplanerische Vorgaben.
Die Einzelhandelszentralität steht in folgender administrativen oder postalischen räumlichen Gliederung zur Verfügung:
2.450,00€