Mit den letzten Reserven haben Deutschlands Händler und Webseitenbetreiber den 25.05.2018 bewältigt und aufgeboten, was an Hinweisen, Bestätigungen und Belehrungen möglich war. Die DSGVO ist kaum in Kraft, da trudeln schon die ersten Beschwerden und Auskunftsersuchen herein. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, informiert über weitere Herausforderungen im Datenschutz.
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Nr. 154 | Mai 2018
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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