Markenrechte und Suchfunktionen in Shops kollidieren immer häufiger. Die Markeninhaber haben entdeckt, dass man mit dem Markenrecht selbst Amazon zusetzen kann. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER, informiert über ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt und erläutert, was Sie auch für die Ausgestaltung Ihrer Shop-Suche beachten müssen.
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Nr. 156 | Juli 2018
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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