Gleich zwei interessante Verfahren hatte der BGH im Markenrecht zu verhandeln unter Beteiligung von Amazon auf der Beklagtenseite und das Ergebnis kann Amazon am Ende befriedigen. Die Urteile haben aber auch Auswirkungen für Händler. Sucherergebnisse, die bei der Eingabe von Marken- und Unternehmenskennzeichen nicht nur Treffer zur gesuchten Marke zeigen, sondern auch andere Marken, können gefährlich werden. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, erläutert, wie Sie damit umgehen müssen.
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Nr. 151 | Februar 2018
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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