Fünf Monate DSGVO am 25.10.2018 und so langsam finden sich erste Urteile zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen und wilde Nachrichten über angebliche bürokratische Regelungswut der DSGVO. Da gibt es die Wiener Klingelschild-Affäre, die den Heise Verlag in Anlehnung an die berühmte Gurkenverordnung schon texten ließ „Wenn die Gurke zweimal klingelt“. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN berichtet über die ersten Erkenntnisse.
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Nr. 159 | Oktober
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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