Verkaufsplattformen wie Amazon-Marketplace sind beliebt. Sie beinhalten allerdings auch große Rechtsrisiken. Können Händler haften, wenn eine Verkaufsplattform falsche Angebotsangaben macht? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in gleich zwei aktuellen Urteilen zur Internetplattform bei Amazon. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN erläutert die Konsequenzen bei Abmahnung und Vertragsstrafen.
Den vollständigen ECC-Rechtstipp finden Sie untenstehend zum Download.
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
Gerne dürfen Sie den Text von Herrn Becker redaktionell weiterverwenden. Bitte geben Sie hierbei die URL zum Rechtstipp sowie folgende Quelle an: RA Rolf Becker WIENKE & BECKER / ECC-Rechtstipp. Bitte senden Sie ein Belegexemplar bzw. den Link zur Veröffentlichung an Christina Bunnenberg. Vielen Dank!
-
ECC-Rechtstipp zum Download
Nr. 134 | August 2016