Ab dem 03. Dezember 2018, noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft, gilt die neue Geoblocking-Verordnung. Sie soll den grenzüberschreitenden Handel stärken und bringt vor allem Abmahnfallen für den Händler. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN, klärt über Anforderungen und Fallen auf. Nach einigen Anläufen wurde in Trilogverhandlungen zwischen Ministerrat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission am 20.11.2017 ein Kompromiss ausgehandelt, der jetzt zur Geltung kommt.
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Nr. 160 | November
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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