Lange war die Entscheidung erwartet worden. Es ging um wichtige Fragen der Praxis im Fernabsatz zum Widerrufsrecht bei Hygieneprodukten, die der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorgelegt hatte. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, erläutert die Entscheidung zum Urteil des EuGH vom 27.03.2019 (Az. C-681/17).
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Nr. 165 | April 2019
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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