Seit dem 13.01.2018 dürfen Händler in vielen Fällen keine Zahlartgebühren mehr verlangen. Das gilt jedenfalls für gängige Zahlungsmittel und Kreditkarten. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER, informiert über die Folgen bei Zahlungen via SEPA-Lastschriften, Kreditkarten, PayPal und anderen Zahlungsvermittlern, zeigt Probleme bei der neuen Nachnahme (ab 01.03.2018) auf und warnt vor Abmahnvorbereitungen.
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Nr. 150 | Januar 2018
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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