Der Wert eines Unternehmens bei einem Verkauf richtet sich neben dem Bestand an Gütern und Einrichtung in aller Regel nach dem nachhaltigen Umsatz und Gewinn. Der wiederum bestimmt sich meist über die Stammkundschaft und die Möglichkeit, diese zum nächsten Kauf zu bewegen. Dem Käufer die Kundendaten und Einwilligungen zu übertragen, ist aber oft datenschutzrechtlich sehr problematisch. Gerade erst gab es Bußgelder gegen den Verkäufer und den Käufer eines Unternehmens in fünfstelliger Höhe.
ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, gibt einen Überblick und berichtet über teure Fallen bei fehlenden Auftragsdatenverarbeitungsverträgen.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker (www.rolfbecker.de) ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER (www.kanzlei-wbk.de) in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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Nr. 123, September 2015