53 Prozent der Verbraucher akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne sie gelesen zu haben. In der Gruppe 18-29 Jahre sind das sogar 83 Prozent. Grund für den Bundesrat, neue AGB-Gestaltungsregelungen zu fordern. Warum diese neuen Regelungen eher aus dem Schreckenskabinett kommen, erläutert ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN im aktuellen Rechtstipp.
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Nr. 137 | November 2016
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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