Der Bundesgerichtshof hat in einer lange streitigen Frage zur Einwilligung bei der Aufforderung zur Kundenbewertung entschieden. ECC-Club-Mitglied, Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN, erläutert, warum damit noch nicht die Voraussetzungen einer Bewertungsaufforderung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung geklärt sind.
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Nr. 158 | September 2018
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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