Der „Gefällt mir“-Button von Facebook wird gerne auf Websites eingesetzt, damit man entsprechenden Zuspruch im eigenen Social-Media-Auftritt erhält. Setzt man die Buttons wie von Facebook vorgesehen auf der eigenen Unternehmenswebsite ein, kann es jedoch Ärger geben.
Gleich sechs größere Unternehmen bekamen von der Verbraucherzentrale NRW unlängst Post, weil die Social-Media-Schaltflächen nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht datenschutzkonform eingebunden waren.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker (www.rolfbecker.de) ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER (www.kanzlei-wbk.de) in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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Nr. 120, Juni 2015