Die Datenschutzgrundverordnung oder DS-GVO gilt ab 25.05.2018 und fordert zurzeit die Unternehmen mit ihrer Beweislastumkehr und den notwendigen Dokumentationen. Mit Bußgelddrohungen von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des letzten weltweiten Jahresumsatzes als Maximum hat sie die Aufmerksamkeit des Handels. Zum gleichen Datum soll aber auch die ePrivacy-Verordnung mit den gleichen Drohungen gültig werden. Die liegt aber nur im Entwurf vor und würde bei einer Einigung im Frühjahr 2018 dem Handel eine viel kürzere Bremsspur gewähren. ECC-Clubmitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, schildert den Stand der Dinge.
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Nr. 145 | Juli 2017
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
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