Nach der Verbraucherrechterichtlinie und den im Dezember 2015 erfolgten Reformen zum Werberecht tobt der Kampf um die Interpretation. Es geht vor allem um Geld in der Printwerbung, bei der jeder Quadratzentimeter, der für Rechtsinformationen aufgewendet werden muss, Umsatzverlust bedeutet oder höhere Werbekosten. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN erläutert die jüngste Gerichtsentscheidung zu Informationspflichten in Anzeigen bei Verkaufsförderungsmaßnahmen.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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Nr. 133 | Juli 2016