Wieder einmal sind neue Regelungen zur Vereinheitlichung des Rechts zum Fernabsatz mit Waren und digitalen Dienstleistungen in der Planung der EU-Kommission. Muss bei der Beweislast zu Mängeln künftig je nach Kauf im Internet oder im stationären Handel differenziert werden? Wer mehrfach erlebt hat, wie schnell aus Planung schwer in Praxis umsetzbare Wirklichkeit werden kann, sollte alarmiert sein. ECC CLUB Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN, stellt die Pläne mit kritischen Worten vor.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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Nr. 132, Juni 2016