Am 07.02.2017 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der PSD2, also der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; RL 2015/2366/EU), durch die Bundesregierung beschlossen. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER, erläutert, worum es dabei geht und worauf Onlinehändler sich einstellen müssen.
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Nr. 140 | März 2017
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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