Der EuGH hat entschieden, dass ein Anruf bei einer Kundenhotline keine Zusatzkosten für den Anrufer verursachen darf. Die bei einem solchen Anruf entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten für Telefonate unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. ECC-Club-Mitglied Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER, erläutert die Hintergründe.
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Nr. 141 | April 2017
Über den Autor
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker für das ECC KÖLN regelmäßig aktuelle Urteile zum Online-Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
RA Becker auf Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Er ist auch Autor auf den Informationsdiensten www.versandhandelsrecht.de und www.fernabsatz-gesetz.de.
Pressehinweise
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